Mit welchen Kosten sollte man bei einem Immobilienkauf in Spanien rechnen?
Wenn Sie sich für einen Immobilienkauf in Spanien entscheiden, sollten Sie die Kosten genauestens beachten. Denn nicht nur die Anzahlung ist wichtig, sondern auch die Folgekosten und Nebenkosten. Im folgenden Beitrag erklären wir Ihnen, welche Kosten bei einem Immobilienkauf in Spanien anfallen.
Immobilienkauf in Spanien
Die Kosten für einen Immobilienkauf in Spanien hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa, ob Sie Santa Ponsa Immobilien kaufen oder eine Wohnung in Madrid. Zunächst ist zu bedenken, dass es sich hierbei um eine langfristige Investition handelt. Der Kauf sollte daher nicht überstürzt und ohne vorherige Planung getätigt werden.
Zudem sollte beachtet werden, dass es sich bei dem Kaufpreis nicht um den endgültigen Betrag handelt. Neben den Kosten für die Immobilie selbst müssen auch diverse andere Kosten in die Rechnung einbezogen werden. Dazu gehören unter anderem Notargebühren, Grunderwerbsteuer und Maklergebühren.
Diese Kosten kommen auf Sie zu
Sobald Sie sich für den Kauf einer Immobilie in Spanien entschieden haben, müssen Sie auch mit weiteren Kosten rechnen. Auf die wichtigsten Nebenkosten gehen wir im Folgenden im Detail ein.
1. Notargebühren
Beim Immobilienkauf in Spanien fallen Notargebühren an. Diese Gebühren sind abhängig von der Art des Kaufs (zum Beispiel, ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt), dem Preis der Immobilie und den anfallenden Kosten für die Grundbucheintragung. Die Notargebühren in Spanien sind niedriger als in Deutschland. Sie liegen bei etwa 1,5 % des Kaufpreises und werden vom Käufer getragen.
2. Maklergebühren
Die Maklergebühren in Spanien sind meistens sehr überschaubar. In Madrid beispielsweise liegen die Gebühren bei circa 3 Prozent des Kaufpreises und in Barcelona bei circa 2 Prozent. In anderen Regionen können die Gebühren jedoch etwas höher liegen. Wenn Sie einen Makler engagieren möchten, sollten Sie sich vorher informieren, wie hoch die Gebühren in Ihrer Region sind.
3. Grundbucheintrag
In Spanien ist es notwendig, dass der Käufer eines Grundstücks oder einer Immobilie den Kaufvertrag in die öffentlichen Grundbücher eintragt lässt. Dies kann entweder vom Notar oder von einem anderen Rechtsanwalt in Spanien übernommen werden. Die Kosten betragen normalerweise zwischen 400 und 700 Euro.
Wenn der Kaufvertrag im öffentlichen Grundbuch eingetragen wird, hat der Käufer auch Zugang zu allen anderen Informationen, die in diesem Eintrag enthalten sind. Dies können Informationen über die Rechte und Pflichten des Käufers sein, aber auch Informationen darüber, ob es an dem Objekt irgendwelche Beschränkungen gibt (zum Beispiel, dass bestimmte Ausbauten nicht erlaubt sind).
4. Grunderwerbsteuer und Beurkundungssteuer
5. Mehrwertsteuer
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