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Hinweis gem. § 5b Abs. 3 UWG

 

BankingCheck veröffentlicht die generierten Bewertungen auf den Anbieter- und Produktseiten, es sei denn eine Bewertung ist gemäß den BankingCheck-Bewertungsrichtlinien (abrufbar unter: https://www.bankingcheck.de/bewertungsrichtlinien) nicht zulässig. BankingCheck überprüft vor Veröffentlichung nicht, ob die generierten Bewertungen transaktionsbezogen oder nicht-transaktionsbezogen sind. 

BankingCheck veröffentlicht auch Bewertungen, die der Mutterkonzern der BankingCheck und Bewertungsdienstleister eKomi über eine Schnittstelle auf die Anbieter-und Produktseiten importiert. Diese Bewertungen sind mit einem grünen Häkchen gekennzeichnet und werden allein nach den Bestimmungen der eKomi-AGB (abrufbar unter: https://www.ekomi.de/de/agb/) und der eKomi-Kommunikationsregeln (abrufbar unter: https://www.ekomi.de/de/kommunikationsregeln/) generiert. BankingCheck überprüft auch diese Bewertungen vor Veröffentlichung nicht, ob sie transaktionsbezogen oder nicht-transaktionsbezogen sind.  

eKomi überprüft vorab nicht, ob die generierten Bewertungen transaktionsbezogen oder nicht-transaktionsbezogen sind. Eine Ausnahme gilt dann, wenn ein Endkunde einen Bewertungslink direkt bei der eKomi anfordert. Dann hat der Endkunde der eKomi in geeigneter Weise den Abschluss eines Endkundenvertrages nachzuweisen, z.B. durch Vorlage einer Bestellbestätigung oder einer Quittung. 

Wenn Kunden der eKomi die eKomi Elemente (Widget, das Siegel und die Berechnung eines Bewertungsschnitts) nutzen wollen, verpflichtet eKomi diese Kunden, nur solchen Endkunden Bewertungseinladungen zu senden, die tatsächlich einen Endkundenvertrag mit ihnen abgeschlossen haben. Die so generierten Bewertungen gehen dann in die eKomi Elemente ein.