In Kooperation mit der Württembergischen Versicherung bietet die plusForta GmbH mit seinem Produkt Kautionsfuchs Mietkaution seit Mai 2016 eine Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern. Das bedeutet, dass die Versicherung im Schadenfall nach der rechtlichen Prüfung der Forderungen sofort an den Vermieter auszahlt.
Mit der Württembergischen Versicherung hat Kautionsfuchs nicht nur einen starken und erfahrenen Partner an ihrer Seite, sondern außerdem die Möglichkeit, ihren Kunden die Mietkautionsbürgschaft zu attraktiven Konditionen anzubieten.
So funktioniert die Kautionsfuchs Mietkaution:
Statt einer Barkaution von drei Nettokaltmieten muss bei dem neuen Angebot lediglich eine Mietkautionsbürgschaft von Kautionsfuchs als Sicherheit beim Vermieter hinterlegt werden. Dies bringt den Mieter unter anderem den Vorteil den sonst nahezu unverzinsten Kautionsbetrag für andere Zwecke nutzen zu können und in der kostenintensiven Umzugszeit diesen Betrag in die Renovierung oder neue Möbel zu investieren.
Gültigkeit der Mietkautionsbürgschaft
Die Gültigkeit der Kautionsbürgschaft beginnt mit Ausstellungsdatum der Bürgschaftsurkunde und endet mit Aufhebung der Kautionspflicht des Mieters. Im klassischen Sinne ist dies der Fall, wenn der Mietvertrag beendet ist und der Vermieter keine Ansprüche mehr hat. Die Bürgschaftsurkunde wird dann mit Enthaftungserklärung (Unterschrift auf der Bürgschaft) des Vermieters einfach an Kautionsfuchs zurückgesendet und es erfolgt eine taggenaue Abrechnung.
Bei Bedarf kann der Mieter den Vertrag aber auch jederzeit kündigen, indem er Kautionsfuchs die Bürgschaft mit Enthaftungserklärung (Unterschrift auf der Bürgschaft) des Vermieters zurücksendet und beim Vermieter eine anderweitige Sicherheit hinterlegt.
Bereits geleistet Mietkaution zurückholen
Eine bereits geleistete Mietkaution (Sparbuch, Barkaution, Bankbürgschaft usw.) kann in eine Kautionsbürgschaft umgewandelt werden, wenn der Vermieter sein Einverständnis gibt. Die Umwandlung kann online vorgenommen werden. Sobald der Vertrag zwischen der Württembergischen Versicherung und dem Mieter zustande gekommen ist und die Kautionsbürgschaft ausgehändigt wurde, kann die zuvor geleistete Kaution in bar ausgezahlt werden.
Produktdetails | |
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Laufzeit von ... | 1 Jahr |
Laufzeit bis … | 99 Jahre |
Höhe Mietkaution von … | 400 € |
Höhe Mietkaution bis … | 10.000 € |
Fixe jährliche Kosten | 0,00 € |
Variable jährliche Kosten | 4,50% |
Produktname | Mietkaution |
Kautionskosten | 4.8 |
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Kautionszusage | 4.9 |
Leistungen | 4.8 |
Service, Beratung & Support | 4.7 |
Banking & Prozesse | 4.8 |
Gesamtbewertung | 4.8 |
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