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Gesamtbewertung3.2
14.04.2017 | 06:55 Uhr
Eine Zinsgutschrift pro Jahr ist zu wenig. Bei Zinsanpassungen sollte der Anleger immer informiert werden - z.B. per E-Mail.
Eine Zinsgutschrift pro Jahr ist zu wenig. Bei Zinsanpassungen sollte der Anleger immer informiert werden - z.B. per E-Mail.
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