Es war etwas irritierend, dass nach einem ersten Anruf ein Jahreslohnzettel und die Bankauszüge zum Nachweis des Einkommens genügen sollten und bei einem weiteren Anruf die Einkommenssituation durch die zusätzliche Vorlage eines Monatslohnzettels der letzten drei Monate erforderlich war.
Es war etwas irritierend, dass nach einem ersten Anruf ein Jahreslohnzettel und die Bankauszüge zum Nachweis des Einkommens genügen sollten und bei einem weiteren Anruf die Einkommenssituation durch die zusätzliche Vorlage eines Monatslohnzettels der letzten drei Monate erforderlich war.