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Gesamtbewertung0.8
31.10.2016 | 08:06 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Ich möchte Sie bei dieser Gelegenheit nochmals auf meinen Brief vom 4. März 2016 verweisen. Der nunmehr verschickte erste, angeblich schon abgegebene Bewertungslink, spiegelt die Unzulänglichkeiten in Ihrem Unternehmen eins zu eins wieder. MfG *** *** Brief vom 4. März: *** *** *** *** Kreditkartennummern: *** und *** Ihre Schreiben vom 25.02. und 29.02.2016 Sehr geehrter Herr ***, im Vorfeld möchte ich Ihnen mein Bedauern ausdrücken, dass ich mich direkt an Sie wende. Aufgrund der Sensibilität des der Thematik und des fahrlässigen und unverschämten Verhaltens Ihrer Mitarbeiter sehe ich jedoch keine andere Möglichkeit. Um Ihre Zeit nicht zu sehr in Anspruch zu nehmen, erlaube ich mir Ihnen den Sachverhalt in kurzen Worten näherzubringen. Im Januar haben meine Frau und ich die ADAC-Partner-Kreditkarten in Gold beantragt. In angemessener Zeit konnten wir diese mit dem Post-ID-Verfahren auch bei unserer Postfiliale in Empfang nehmen. Unsere persönlichen Daten (u.a. Personalausweisnummer etc.) wurden am Postschalter aufgenommen, von uns unterschrieben und an Ihr Unternehmen übermittelt. Zumindest gaben wir uns dieser Annahme hin. Mit Schreiben vom 25.02.2016 und 29.02.2016 (liegen diesem Brief bei) wurde uns auf eine, aus unserer Sicht, äußerst lapidare Art und Weise mitgeteilt, dass es hierbei wohl zu Unzulänglichkeiten gekommen ist und der Kunde sich NOCHMALS per Post-ID-Verfahren legitimieren solle. Bereits an dieser Stelle die Frage, wie steht die *** zum Thema Datenschutz? Diesbezüglich haben wir uns vertrauensvoll an die in Ihren Schreiben angegebene Telefonnummer gewandt, um hier Aufklärung über die näheren Umstände der Unzulänglichkeiten zu erhalten. Das, was wir bekommen haben, Herr ***, kann nur unter den Begriffen Inkompetenz, Arroganz und Ignoranz beschrieben werden. Frau *** (die Schreibweise trifft hoffentlich zu) teilte uns folgendes mit: „... das kann schon mal vorkommen, dass da was auf dem Postweg verloren geht. Müssen Sie halt nochmals das Post-ID-Verfahren machen...“ „...wie soll die *** nachvollziehen wie und wo das bei der Post verloren gegangen ist. Da hätten wir viel zu tun...“ „... sie brauchen sich ja nicht nochmals identifizieren, dann sperren wir halt ihre Karte...“ Herr ***, uns fehlen die Worte. Ist der Kunde bei der *** ein unerwünschter Bittsteller? Ein Post-ID-Verfahren ist ein jederzeit nachvollziehbarer Legitimationsvorgang der SENSIBELSTE Daten des Kunden enthält. Die *** sieht aufgrund der Unzulänglichkeiten bei der Abwicklung den Kunden in der Pflicht? Unter Umständen wäre es noch vorstellbar, dass EINE Legitimation „abhanden“ kommt, aber zwei, die gleichzeitig versendet wurden? Zwei Worte genügen hier: SO NICHT !!! Wir hätten unsere Kreditkarten nicht erhalten, wenn wir das Post-ID-Verfahren nicht hätten durchführen lassen. Wir haben sie auch bereits bei Zahlungsvorgängen eingesetzt. Wir erwarten eine ausführliche und zufriedenstellende Nachverfolgung und Berichterstattung der *** hinsichtlich unserer Kreditkarten-Beantragung und des fehlgeschlagenen Post-ID-Verfahrens sowie eine Antwort darauf, wo unsere persönlichen Daten gelandet sind. Sollten uns die zufriedenstellenden Ergebnisse nicht bis 31. März vorliegen, werden wir rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen prüfen lassen und gegebenfalls einleiten. Die Information des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung steht hierbei an erster Stelle. Des weiteren werden wir auch die betreffenden Stellen im ADAC hinsichtlich des Geschäftsgebahrens des Partnerunternehmens *** über die Handhabung von Kundenservice und Datenschutz informieren. Abschließend möchte wir Sie noch wissen lassen, dass wir aus „Kulanzgründen“ unsererseits für eine Person (*** ***) das Post-ID-Verfahren zum zweiten Mal haben durchführen lassen. Für die zweite Person (*** ***) steht die LBB in der Pflicht. An dieser Stelle der Hinweis, dass die LBB es unter allen Umständen unterlassen sollte, die Karte von *** *** sperren zu lassen !!! Dieses Schreiben senden wir mit Einschreiben Rückschein, die Gründe hierfür dürften mehr als ersichtlich sein. Von der Rückerstattung durch die *** gehen wir aus !!! Noch sehen wir einer, im Nachgang, einsichtigen Handlungsweise der *** entgegen und verbleiben mit freundlichen Grüßen *** und *** ***
Ich möchte Sie bei dieser Gelegenheit nochmals auf meinen Brief vom 4. März 2016 verweisen. Der nunmehr verschickte erste, angeblich schon abgegebene Bewertungslink, spiegelt die Unzulänglichkeiten in Ihrem Unternehmen eins zu eins wieder. MfG *** *** Brief vom 4. März: *** *** *** *** Kreditkartennummern: *** und *** Ihre Schreiben vom 25.02. und 29.02.2016 Sehr geehrter Herr ***, im Vorfeld möchte ich Ihnen mein Bedauern ausdrücken, dass ich mich direkt an Sie wende. Aufgrund der Sensibilität des der Thematik und des fahrlässigen und unverschämten Verhaltens Ihrer Mitarbeiter sehe ich jedoch keine andere Möglichkeit. Um Ihre Zeit nicht zu sehr in Anspruch zu nehmen, erlaube ich mir Ihnen den Sachverhalt in kurzen Worten näherzubringen. Im Januar haben meine Frau und ich die ADAC-Partner-Kreditkarten in Gold beantragt. In angemessener Zeit konnten wir diese mit dem Post-ID-Verfahren auch bei unserer Postfiliale in Empfang nehmen. Unsere persönlichen Daten (u.a. Personalausweisnummer etc.) wurden am Postschalter aufgenommen, von uns unterschrieben und an Ihr Unternehmen übermittelt. Zumindest gaben wir uns dieser Annahme hin. Mit Schreiben vom 25.02.2016 und 29.02.2016 (liegen diesem Brief bei) wurde uns auf eine, aus unserer Sicht, äußerst lapidare Art und Weise mitgeteilt, dass es hierbei wohl zu Unzulänglichkeiten gekommen ist und der Kunde sich NOCHMALS per Post-ID-Verfahren legitimieren solle. Bereits an dieser Stelle die Frage, wie steht die *** zum Thema Datenschutz? Diesbezüglich haben wir uns vertrauensvoll an die in Ihren Schreiben angegebene Telefonnummer gewandt, um hier Aufklärung über die näheren Umstände der Unzulänglichkeiten zu erhalten. Das, was wir bekommen haben, Herr ***, kann nur unter den Begriffen Inkompetenz, Arroganz und Ignoranz beschrieben werden. Frau *** (die Schreibweise trifft hoffentlich zu) teilte uns folgendes mit: „... das kann schon mal vorkommen, dass da was auf dem Postweg verloren geht. Müssen Sie halt nochmals das Post-ID-Verfahren machen...“ „...wie soll die *** nachvollziehen wie und wo das bei der Post verloren gegangen ist. Da hätten wir viel zu tun...“ „... sie brauchen sich ja nicht nochmals identifizieren, dann sperren wir halt ihre Karte...“ Herr ***, uns fehlen die Worte. Ist der Kunde bei der *** ein unerwünschter Bittsteller? Ein Post-ID-Verfahren ist ein jederzeit nachvollziehbarer Legitimationsvorgang der SENSIBELSTE Daten des Kunden enthält. Die *** sieht aufgrund der Unzulänglichkeiten bei der Abwicklung den Kunden in der Pflicht? Unter Umständen wäre es noch vorstellbar, dass EINE Legitimation „abhanden“ kommt, aber zwei, die gleichzeitig versendet wurden? Zwei Worte genügen hier: SO NICHT !!! Wir hätten unsere Kreditkarten nicht erhalten, wenn wir das Post-ID-Verfahren nicht hätten durchführen lassen. Wir haben sie auch bereits bei Zahlungsvorgängen eingesetzt. Wir erwarten eine ausführliche und zufriedenstellende Nachverfolgung und Berichterstattung der *** hinsichtlich unserer Kreditkarten-Beantragung und des fehlgeschlagenen Post-ID-Verfahrens sowie eine Antwort darauf, wo unsere persönlichen Daten gelandet sind. Sollten uns die zufriedenstellenden Ergebnisse nicht bis 31. März vorliegen, werden wir rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen prüfen lassen und gegebenfalls einleiten. Die Information des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung steht hierbei an erster Stelle. Des weiteren werden wir auch die betreffenden Stellen im ADAC hinsichtlich des Geschäftsgebahrens des Partnerunternehmens *** über die Handhabung von Kundenservice und Datenschutz informieren. Abschließend möchte wir Sie noch wissen lassen, dass wir aus „Kulanzgründen“ unsererseits für eine Person (*** ***) das Post-ID-Verfahren zum zweiten Mal haben durchführen lassen. Für die zweite Person (*** ***) steht die LBB in der Pflicht. An dieser Stelle der Hinweis, dass die LBB es unter allen Umständen unterlassen sollte, die Karte von *** *** sperren zu lassen !!! Dieses Schreiben senden wir mit Einschreiben Rückschein, die Gründe hierfür dürften mehr als ersichtlich sein. Von der Rückerstattung durch die *** gehen wir aus !!! Noch sehen wir einer, im Nachgang, einsichtigen Handlungsweise der *** entgegen und verbleiben mit freundlichen Grüßen *** und *** ***
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