| 10.05.2021 | 15:51 Uhr Nachdem ich im Juni 2020 Degussa-Goldbarren kaufte, mietete ich für sie ein Wertschließfach in der Hamburger Filiale. Der mich betreuende Mitarbeiter war freundlich und ich war einverstanden, dass er meine ärztliche Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung fotokopierte.
Heute - nach fast einem Jahr - fuhr ich mit einem telefonisch vereinbarten Termin erneut nach Hamburg, um meinem angemieteten Wertschließfach einen Barren zu entnehmen und der Degussa Goldhandel AG wieder zu verkaufen. Was ich in diesem Zusammenhang erfahren musste, möchte ich gern bewerten.
Ein Mitarbeiter mit der Kleidungsaufschrift "Security" verweigerte mir den Zugang zur Filiale und somit zum Inhalt meines angemieteten Wertschließfachs. Als ich ihm mitteilte, dass ich einen Termin vereinbart habe und ihm mein in Deutschland rechtsgültiges, medizinisches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht vorzeigte, schaute er nicht einmal darauf, sondern wiederholte, dass ich nur mit einer Maske zu meinem Schließfach gehen könne. Ich erwiderte, dass ich eine solche aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen kann, und es doch eine Möglichkeit geben muss, dass ich zu meinem Eigentum gelange.
Es ist klar, dass jedes Unternehmen über ein Hausrecht verfügt, aber in dem Wertschließfach befand sich mein Eigentum, über das ich gern verfügen wollte. Letztendlich bat ich den Mann um eine Maske, damit ich die Chance bekam, es vielleicht bis zu meinen Goldbarren "zu schaffen". Als er mich endlich eintreten ließ, musste ich mir von ihm einen zynischen Kommentar "hinterherrufen lassen".
Da es einen medizinischen Grund für meine ärztliche Befreiung von der Mund-Nasen-Bedeckung gibt, wurde mir recht schnell schwarz vor den Augen, und ich musste die Maske herunterziehen. Von diesem Augenblick an wurde ich bis auf eine Ausnahme von jeder anwesenden Person "unflätig angegangen". Meine Erklärung zu meinem ärztlichen Attest und dass ich durch das Maskentragen zu einem medizinischem Notfall werden kann, interessierte die betreffenden Menschen nicht.
Auf der Homepage von Degussa ist zur Maskenpflicht zu lesen, dass "jedes Unternehmen in diesem Lande an die Rechtsstaatlichkeit gebunden ist". Richtig und diese Rechtsstaatlichkeit sieht Ausnahmen von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen, die durch ein medizinisches Attest zu belegen sind, vor.
Natürlich habe ich mein Wertschließfach an Ort und Stelle geleert und den Mietvertrag gekündigt. Und ich glaube nicht, dass ich einen Edelmetallhändler, in dessen Filiale Kunden zynische Kommentare hinterhergerufen werden, empfehlen kann.
Nachdem ich im Juni 2020 Degussa-Goldbarren kaufte, mietete ich für sie ein Wertschließfach in der Hamburger Filiale. Der mich betreuende Mitarbeiter war freundlich und ich war einverstanden, dass er meine ärztliche Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung fotokopierte.
Heute - nach fast einem Jahr - fuhr ich mit einem telefonisch vereinbarten Termin erneut nach Hamburg, um meinem angemieteten Wertschließfach einen Barren zu entnehmen und der Degussa Goldhandel AG wieder zu verkaufen. Was ich in diesem Zusammenhang erfahren musste, möchte ich gern bewerten.
Ein Mitarbeiter mit der Kleidungsaufschrift "Security" verweigerte mir den Zugang zur Filiale und somit zum Inhalt meines angemieteten Wertschließfachs. Als ich ihm mitteilte, dass ich einen Termin vereinbart habe und ihm mein in Deutschland rechtsgültiges, medizinisches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht vorzeigte, schaute er nicht einmal darauf, sondern wiederholte, dass ich nur mit einer Maske zu meinem Schließfach gehen könne. Ich erwiderte, dass ich eine solche aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen kann, und es doch eine Möglichkeit geben muss, dass ich zu meinem Eigentum gelange.
Es ist klar, dass jedes Unternehmen über ein Hausrecht verfügt, aber in dem Wertschließfach befand sich mein Eigentum, über das ich gern verfügen wollte. Letztendlich bat ich den Mann um eine Maske, damit ich die Chance bekam, es vielleicht bis zu meinen Goldbarren "zu schaffen". Als er mich endlich eintreten ließ, musste ich mir von ihm einen zynischen Kommentar "hinterherrufen lassen".
Da es einen medizinischen Grund für meine ärztliche Befreiung von der Mund-Nasen-Bedeckung gibt, wurde mir recht schnell schwarz vor den Augen, und ich musste die Maske herunterziehen. Von diesem Augenblick an wurde ich bis auf eine Ausnahme von jeder anwesenden Person "unflätig angegangen". Meine Erklärung zu meinem ärztlichen Attest und dass ich durch das Maskentragen zu einem medizinischem Notfall werden kann, interessierte die betreffenden Menschen nicht.
Auf der Homepage von Degussa ist zur Maskenpflicht zu lesen, dass "jedes Unternehmen in diesem Lande an die Rechtsstaatlichkeit gebunden ist". Richtig und diese Rechtsstaatlichkeit sieht Ausnahmen von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen, die durch ein medizinisches Attest zu belegen sind, vor.
Natürlich habe ich mein Wertschließfach an Ort und Stelle geleert und den Mietvertrag gekündigt. Und ich glaube nicht, dass ich einen Edelmetallhändler, in dessen Filiale Kunden zynische Kommentare hinterhergerufen werden, empfehlen kann.
Würde Bank weiterempfehlen Nein |