Bei Ablauf der Zinsvereinbarung sollte neben der Prolongation direkt eine neue Festgeldanlage mit anderer Laufzeit ohne Rück- und Neueinzahlung ermöglicht werden.
Bei Ablauf der Zinsvereinbarung sollte neben der Prolongation direkt eine neue Festgeldanlage mit anderer Laufzeit ohne Rück- und Neueinzahlung ermöglicht werden.