Gutachterbeauftragung zuerst fehlgeleitet, letztlich nicht notwendig, sorgte für eine gewisse Irritation. Interne Klärung über F2 dann erfolgreich, die für einen externen Kunden kaum möglich gewesen wäre.
Gutachterbeauftragung zuerst fehlgeleitet, letztlich nicht notwendig, sorgte für eine gewisse Irritation. Interne Klärung über F2 dann erfolgreich, die für einen externen Kunden kaum möglich gewesen wäre.