Bei der Eingabe der Vertragsnummer (Vorjahresvertrag) wird die im Vertrag gewälte Schriftform BESTEHEND AUS Buchstaben und Sonderzeichen nicht angenommen.
Vorschlag: Die Versicherungsscheinnummer, welche die Vertragsnummer ist, sollte auch nur aus Ziffern bestehen.
Bei der Eingabe der Vertragsnummer (Vorjahresvertrag) wird die im Vertrag gewälte Schriftform BESTEHEND AUS Buchstaben und Sonderzeichen nicht angenommen.
Vorschlag: Die Versicherungsscheinnummer, welche die Vertragsnummer ist, sollte auch nur aus Ziffern bestehen.