| 05.02.2017 | 00:05 Uhr VW-Bank ist buerokratischer als andere. Auf die Anfrage die Adresse zu aendern wollten sie unbedingt einen Brief mit handschriftlicher Unterschrift - eine Online-Bank? ***. Alsdann wollten sie, weil ich im Nichteuropaeischen Ausland steuerlich veranlagt bin meine TIN (was auch immer das sein mag) und eine Kopie meines Ausweises (gibt's nicht fuer im Ausland lebende Deutsche, nur Pass vom Auswaertigen Amt). Dann wiesen sie mich darauf hin, dass mein Steuerfreibetrag durch Auslandsaddresse nichtig wird (wurde bereits vor 3 Jahren durch Nichtangabe von TIN nichtig). Ich zahle bereits auf jeden Cent Pauschalsteuer. Zusammengefasst: unnoetig buerokratisch und ***. VW-Bank ist buerokratischer als andere. Auf die Anfrage die Adresse zu aendern wollten sie unbedingt einen Brief mit handschriftlicher Unterschrift - eine Online-Bank? ***. Alsdann wollten sie, weil ich im Nichteuropaeischen Ausland steuerlich veranlagt bin meine TIN (was auch immer das sein mag) und eine Kopie meines Ausweises (gibt's nicht fuer im Ausland lebende Deutsche, nur Pass vom Auswaertigen Amt). Dann wiesen sie mich darauf hin, dass mein Steuerfreibetrag durch Auslandsaddresse nichtig wird (wurde bereits vor 3 Jahren durch Nichtangabe von TIN nichtig). Ich zahle bereits auf jeden Cent Pauschalsteuer. Zusammengefasst: unnoetig buerokratisch und ***. Würde Bank weiterempfehlen Nein |
Kommentar zur Bewertung vom 05.02.2017
Sehr geehrter Kunde,vielen Dank für Ihr Feedback.Unser oberstes Ziel ist es, unseren Kunden einen optimalen Service anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist für uns als Dienstleister von großer Bedeutung. Wir bedauern sehr, dass Sie in Ihrem konkreten Fall einen gegenteiligen Eindruck erhielten. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir uns an das deutsche Gesetz halten müssen. Hier ist eine schriftliche Änderung einer Anschrift außerhalb der Bundesrepublik vorgesehen. Gern können Sie uns Ihre unterschriebene Anschriftenänderung auch eingescannt oder fotografiert per Email oder Fax senden. Eine Zusendung des Originals ist nicht zwingend erforderlich. Das von Ihnen angesprochene Schreiben, in dem wir um die Zusendung der persönlichen Steueridentifikationsnummer (TIN), sowie einer Kopie Ihres Personalausweises bitten, wurde von uns fälschlicherweise an Sie versendet. Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen. Gern dürfen Sie das Schreiben unbeachtet vernichten.Eine Erstattung von unberechtigt abgeführter Steuer, können Sie beim Finanzamt Gifhorn unter unserer Steuernummer 19/200/00019 zurückfordern.Für den Ihnen entstandenen Umstand entschuldigen wir uns bei Ihnen in aller Form. Gern möchten wir den Sachverhalt abschließend mit Ihnen klären. Bitte geben sie uns unter der Rufnummer 0531 212 – 859 503 die Möglichkeit dazu.