Urlaubsbeginn 11.01.2014,
habe daher noch keine Leistung in Anspruch nehmen müssen und hoffe , daß das auch so bleiben kann.
Eine Bewertung im Voraus halte ich für weniger sinnvoll, als eine nach Inanspruchnahme von Leistungen.
MfG ***
Urlaubsbeginn 11.01.2014,
habe daher noch keine Leistung in Anspruch nehmen müssen und hoffe , daß das auch so bleiben kann.
Eine Bewertung im Voraus halte ich für weniger sinnvoll, als eine nach Inanspruchnahme von Leistungen.
MfG ***