passt schon; vielleicht sollte man über das bisherige, abgelaufene Kennzeichen den Umfang der erforderlichen Eingaben reduzieren, wenn aus DSVGO-Gründen möglich ist.
passt schon; vielleicht sollte man über das bisherige, abgelaufene Kennzeichen den Umfang der erforderlichen Eingaben reduzieren, wenn aus DSVGO-Gründen möglich ist.