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Gesamtbewertung1.0
10.04.2023 | 13:23 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Eigentlich hatte ich gehofft, die Sache mit der VKB mit Schadensnummer *** sei nun beendet. Aber leider durchschaut man erst nach und nach alles. So wurde der Zeitwert des KFZ um einige *** niedriger durch den von Ihr bestellten Gutachter angesetzt als der Reparaturumfang und ich dachte bei meinem letzten Gespräch mit der Sachbearbeiterin, dass mein 84jähriger Vater, der der Halter des Fahrzeugs ist, die Reparaturkosten erstattet bekommt. Dies gibt natürlich der VKB die Möglichkeit, nur die Differenz des Zeitwerts zwischen, vor und nach dem Schaden erstatten zu müssen, was 1/3 der Reparaturkosten entspricht, vorteilhaft für die VKB. In KFZ-Portalen habe ich jedoch gesehen, dass das Auto meines Vaters mit dem derzeitigen Kilometerstand mit *** über den veranschlagten Zeitwert vor dem Unfall gehandelt wird und dazu würde ich jeden VKB Mitarbeiter einladen, das mal selbst zu recherchieren. Auch eingeforderte Verzugszinsen wurden bisher nicht berücksichtigt. Und ebenfalls nur auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass die *** -Regel gilt. Von alleine kommt von der VKB nichts. Ich muss alles selbst herausfinden. So kann man auch Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall bei einem wirtschaftlichen Totalschaden geltend machen, wobei auch die Bearbeitungszeit eine Rolle spielt. Aber schon zu Beginn hatte sich die VKB nicht bei mir gemeldet, obwohl eine Schadensnummer bei ihr intern vorlag. Ich musste selbst über den Zentralruf der Versicherer und die Polizei herausfinden, wo die Unfallverursacherin versichert ist. Ganz anders meine KFZ-Versicherung, die HUK, die für die Regulierung des Leitplankenschadens ganz selbstverständlich in Vorleistung gegangen ist und nun ebenfalls auf die Rückerstattung durch die VKB wartet. Das alles wirft kein gutes Licht auf die VKB, dennoch hoffe ich, dass sich diese Schadensangelegenheit jetzt nach einem halben Jahr des  Hinterherlaufens doch noch gütlich abschließen lässt und mein Vater eine angemessene Kompensation für den Schaden bekommt. Ich werde weiter berichten, wenn es etwas Neues gibt. Habt ihr ähnliche Erfahrungen? Dann postet sie doch auch hier. Würde mich sehr interessieren.
Eigentlich hatte ich gehofft, die Sache mit der VKB mit Schadensnummer *** sei nun beendet. Aber leider durchschaut man erst nach und nach alles. So wurde der Zeitwert des KFZ um einige *** niedriger durch den von Ihr bestellten Gutachter angesetzt als der Reparaturumfang und ich dachte bei meinem letzten Gespräch mit der Sachbearbeiterin, dass mein 84jähriger Vater, der der Halter des Fahrzeugs ist, die Reparaturkosten erstattet bekommt. Dies gibt natürlich der VKB die Möglichkeit, nur die Differenz des Zeitwerts zwischen, vor und nach dem Schaden erstatten zu müssen, was 1/3 der Reparaturkosten entspricht, vorteilhaft für die VKB. In KFZ-Portalen habe ich jedoch gesehen, dass das Auto meines Vaters mit dem derzeitigen Kilometerstand mit *** über den veranschlagten Zeitwert vor dem Unfall gehandelt wird und dazu würde ich jeden VKB Mitarbeiter einladen, das mal selbst zu recherchieren. Auch eingeforderte Verzugszinsen wurden bisher nicht berücksichtigt. Und ebenfalls nur auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass die *** -Regel gilt. Von alleine kommt von der VKB nichts. Ich muss alles selbst herausfinden. So kann man auch Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall bei einem wirtschaftlichen Totalschaden geltend machen, wobei auch die Bearbeitungszeit eine Rolle spielt. Aber schon zu Beginn hatte sich die VKB nicht bei mir gemeldet, obwohl eine Schadensnummer bei ihr intern vorlag. Ich musste selbst über den Zentralruf der Versicherer und die Polizei herausfinden, wo die Unfallverursacherin versichert ist. Ganz anders meine KFZ-Versicherung, die HUK, die für die Regulierung des Leitplankenschadens ganz selbstverständlich in Vorleistung gegangen ist und nun ebenfalls auf die Rückerstattung durch die VKB wartet. Das alles wirft kein gutes Licht auf die VKB, dennoch hoffe ich, dass sich diese Schadensangelegenheit jetzt nach einem halben Jahr des  Hinterherlaufens doch noch gütlich abschließen lässt und mein Vater eine angemessene Kompensation für den Schaden bekommt. Ich werde weiter berichten, wenn es etwas Neues gibt. Habt ihr ähnliche Erfahrungen? Dann postet sie doch auch hier. Würde mich sehr interessieren.
Würde Bank weiterempfehlen
Nein