Es wurde eine Abschlagszahlung für ein Vierteljahr vereinbart. Für die Zeit von Juni bis August wurde der Abschlag bereits am 5.5.2011 eingezogen. Ich finde das ist entschieden zu früh. Eine Rückfrage ergabe, das dies lt. AGB seine Richtigkeit habe. Gefunden habe ich dies in den AGB's aber nicht. Werde den Anbieter deshalb nach Ablauf der Vertragslaufzeit wenn er nicht entschieden günstiger ist als andere, wieder kündigen.
Es wurde eine Abschlagszahlung für ein Vierteljahr vereinbart. Für die Zeit von Juni bis August wurde der Abschlag bereits am 5.5.2011 eingezogen. Ich finde das ist entschieden zu früh. Eine Rückfrage ergabe, das dies lt. AGB seine Richtigkeit habe. Gefunden habe ich dies in den AGB's aber nicht. Werde den Anbieter deshalb nach Ablauf der Vertragslaufzeit wenn er nicht entschieden günstiger ist als andere, wieder kündigen.