| 24.11.2013 | 14:13 Uhr ![]() Ich bin durch eine Stromanbieter-Abfrage im Internet auf Sie aufmerksam geworden, da Sie ein gutes Angebot vorstellten. Es war eine einigermaßen angemessene Jahresendsumme, die durch ein Neukundenbonus erzielt wurde. Da lediglich in dem Angebot stand, daß in einer monatlichen Abschlagzahlung bezahlt werden muß, habe ich mal die Abschlagshöhe errechnet. Sie lag bei etwas über 50 €. Als ich nun mit einem Bekannten nochmal das Angebot gesucht habe, stand es nicht mehr im gleichen geschrieben Stil drin. Laut dem nun verfügbaren Angebot, hängt der Abschlag nicht von der vorgesehenden Endsumme inklusive Neukundenbonus, sondern von der Endsumme ohne Bonus ab, der dann bei über 70 € liegen soll. Der Bonus wird dann wohl erst zum Jahresende ausgezahlt, also völlig Sinnfrei für den Kunden. Wenn diese Regelung auch auf meinem abgeschlossenen Vertrag zutrifft, obwohl es nicht in den Angaben mit angegeben wurde, ist es fraglich ob der Vertag wirklich aufrecht erhalten werde sollte. Ich bin durch eine Stromanbieter-Abfrage im Internet auf Sie aufmerksam geworden, da Sie ein gutes Angebot vorstellten. Es war eine einigermaßen angemessene Jahresendsumme, die durch ein Neukundenbonus erzielt wurde. Da lediglich in dem Angebot stand, daß in einer monatlichen Abschlagzahlung bezahlt werden muß, habe ich mal die Abschlagshöhe errechnet. Sie lag bei etwas über 50 €. Als ich nun mit einem Bekannten nochmal das Angebot gesucht habe, stand es nicht mehr im gleichen geschrieben Stil drin. Laut dem nun verfügbaren Angebot, hängt der Abschlag nicht von der vorgesehenden Endsumme inklusive Neukundenbonus, sondern von der Endsumme ohne Bonus ab, der dann bei über 70 € liegen soll. Der Bonus wird dann wohl erst zum Jahresende ausgezahlt, also völlig Sinnfrei für den Kunden. Wenn diese Regelung auch auf meinem abgeschlossenen Vertrag zutrifft, obwohl es nicht in den Angaben mit angegeben wurde, ist es fraglich ob der Vertag wirklich aufrecht erhalten werde sollte. Würde Bank weiterempfehlen Nein |
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