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Gesamtbewertung1.0
11.01.2014 | 07:06 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Wohnung aus der Zwangsversteigerung erworben. Der Grundversorger ist Stadtwerke ***. Bei wem mein Vorgänger seinen Strom bezogen hat weiß ich nicht. Der Zählerstand am 01.06.2013 war ***,6 KWh Die Zähler Nr: ***4 bitte teilen Sie mir mit ob ich die Versorgung erst beim Grundversorger anmelden muß,und dann wechseln kann ?? Telefonisch nur Anrufbeantworter. MfG ***
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Wohnung aus der Zwangsversteigerung erworben. Der Grundversorger ist Stadtwerke ***. Bei wem mein Vorgänger seinen Strom bezogen hat weiß ich nicht. Der Zählerstand am 01.06.2013 war ***,6 KWh Die Zähler Nr: ***4 bitte teilen Sie mir mit ob ich die Versorgung erst beim Grundversorger anmelden muß,und dann wechseln kann ?? Telefonisch nur Anrufbeantworter. MfG ***
Würde Bank weiterempfehlen
Nein