| 31.03.2015 | 07:19 Uhr Nach online Antragstellung wurde telefonisch der Eindruck erweckt, dass der Abschlusss einer Restschuldversicherung Voraussetzung für den Vertagsabschluss ist. Auch nach dem Wideruf der Restschuldversicherung wurde ich nochmals telefonisch gedrängt den Widerruf rückgänig zu machen. Die Verbraucherzentralen und die Stifzung Warentest raten vom Abschluss solcher Versicherungen ab. Außerdem gab es innerhalb von 4 Wochen bei 2 Anfragen erhebliche Preisunterschiede (eff. Jahreszins) bei gleichlautenden Voraussetzungen. Erst unter Hinweis auf diesen Sachverhalt wurde der günstigere Zinssatz letztlich gewährt. Nach online Antragstellung wurde telefonisch der Eindruck erweckt, dass der Abschlusss einer Restschuldversicherung Voraussetzung für den Vertagsabschluss ist. Auch nach dem Wideruf der Restschuldversicherung wurde ich nochmals telefonisch gedrängt den Widerruf rückgänig zu machen. Die Verbraucherzentralen und die Stifzung Warentest raten vom Abschluss solcher Versicherungen ab. Außerdem gab es innerhalb von 4 Wochen bei 2 Anfragen erhebliche Preisunterschiede (eff. Jahreszins) bei gleichlautenden Voraussetzungen. Erst unter Hinweis auf diesen Sachverhalt wurde der günstigere Zinssatz letztlich gewährt. Würde Bank weiterempfehlen Nein |