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Service, Beratung & Support
Banking & Prozesse
Gesamtbewertung2.5
03.12.2013 | 11:00 Uhr
Sparda Bank Berlin schliesst heimlich Geschäftsstellen - Bsp. Schöneberger Ufer in Berlin Völlig unvorbereitet kam ich in die Geschäftsstelle Schöneberger Ufer, welche jetzt besetzt wurde von der DEVK Versicherung! Ich wollte Geld einzahlen! Da es leider keinen Geldeinzahlungsautomaten gibt bei der Sparda Bank wurde mir gesagt ich solle doch Friedrichstr gehen - na ja das ist ja gleich auch um die Ecke! Sparen Sparen am Kundenservice und kreativ sein bei den Gebührenerhebungen! Beispiele Versand Kontoauszüge - erhöhte Gebühr verlangt, dann aber wieder zurück genommen auf Grund Verbraucherschutz! Bei Nichteinlösung Lastschrift mangels Kontodeckung 3 € Gebühren für die Sparda Bank (aktuelle AGB´s) BGH, Urteil vom 22.05.2012, Az. XI ZR 290/11§ 307 BGB Der BGH hat entschieden, dass eine in Bank-AGB niedergelegte Entgeltklausel für die Benachrichtigung eines Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift unwirksam ist, da sie den Kunden unangemessen benachteilige. Da das Kreditinstitut zur Benachrichtigung des Kunden verpflichtet sei, weil die Nichteinlösung einer Lastschrift für den Kunden einschneidende Folgen haben könne, sei die Auferlegung eines Entgelts hierfür treuwidrig.
Sparda Bank Berlin schliesst heimlich Geschäftsstellen - Bsp. Schöneberger Ufer in Berlin Völlig unvorbereitet kam ich in die Geschäftsstelle Schöneberger Ufer, welche jetzt besetzt wurde von der DEVK Versicherung! Ich wollte Geld einzahlen! Da es leider keinen Geldeinzahlungsautomaten gibt bei der Sparda Bank wurde mir gesagt ich solle doch Friedrichstr gehen - na ja das ist ja gleich auch um die Ecke! Sparen Sparen am Kundenservice und kreativ sein bei den Gebührenerhebungen! Beispiele Versand Kontoauszüge - erhöhte Gebühr verlangt, dann aber wieder zurück genommen auf Grund Verbraucherschutz! Bei Nichteinlösung Lastschrift mangels Kontodeckung 3 € Gebühren für die Sparda Bank (aktuelle AGB´s) BGH, Urteil vom 22.05.2012, Az. XI ZR 290/11§ 307 BGB Der BGH hat entschieden, dass eine in Bank-AGB niedergelegte Entgeltklausel für die Benachrichtigung eines Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift unwirksam ist, da sie den Kunden unangemessen benachteilige. Da das Kreditinstitut zur Benachrichtigung des Kunden verpflichtet sei, weil die Nichteinlösung einer Lastschrift für den Kunden einschneidende Folgen haben könne, sei die Auferlegung eines Entgelts hierfür treuwidrig.
Würde Bank weiterempfehlen
Nein