Es ist etwas befremdlich, wenn der Selbstbehalt des Versicherten dem Rechnungssteller von der Rechnung abgezogen wird und dieser dann dem Versicherten neu in Rechnung gestellt werden muss.
Es ist etwas befremdlich, wenn der Selbstbehalt des Versicherten dem Rechnungssteller von der Rechnung abgezogen wird und dieser dann dem Versicherten neu in Rechnung gestellt werden muss.