34.14 Halter und Benützer von Fahr- und Motorfahrrädern -> sollte klarer formuliert sein. Führte zu mehreren Rückfragen meinerseits. Die AVB der Basler sind in diesem Punkt klarer.
34.14 Halter und Benützer von Fahr- und Motorfahrrädern -> sollte klarer formuliert sein. Führte zu mehreren Rückfragen meinerseits. Die AVB der Basler sind in diesem Punkt klarer.