Der Kunde muss direkt darüber informiert werden, dass es eine Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens gibt. Das steht nur kleingedruckt im Vertrag. Sonst niirgendswo!!
Der Kunde muss direkt darüber informiert werden, dass es eine Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens gibt. Das steht nur kleingedruckt im Vertrag. Sonst niirgendswo!!