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Gesamtbewertung3.0
03.03.2017 | 16:39 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Erwartet hätte ich die unkomplizierte Bekanntgabe der eVB, nachdem ich den Hinweis auf den Fahrzeugwechsel gegeben habe. Das impliziert das Verbleiben bei der Versicherung auch mit dem neuen Auto. Stattdessen muss ich einen Neuvertrag abschließen mit Angaben, über die ich gar nicht informiert bin (BMM oder BMO oder so ähnlich). Das Auto ist ja noch beim Händler, noch nicht zugelassen ( logisch, sonst bräuchte ich ja nicht die eVB), aber ich soll schon Kennzeichen kennen oder Angaben aus dem Kfz-Schein machen, den ich noch gar nicht habe. Auch die Frage, ob das alte Auto schon "verkauft und abgemeldet" sei, verblüfft: ja, verkauft, nein, noch nicht abgemeldet (ich hab ja das neue noch gar nicht, sonst bräuchte ich doch keine eVB, Mensch!). Die Antwortmöglichkeiten lässt aber nur ja oder nein zu: für beides, verkauft und abgemeldet. ***
Erwartet hätte ich die unkomplizierte Bekanntgabe der eVB, nachdem ich den Hinweis auf den Fahrzeugwechsel gegeben habe. Das impliziert das Verbleiben bei der Versicherung auch mit dem neuen Auto. Stattdessen muss ich einen Neuvertrag abschließen mit Angaben, über die ich gar nicht informiert bin (BMM oder BMO oder so ähnlich). Das Auto ist ja noch beim Händler, noch nicht zugelassen ( logisch, sonst bräuchte ich ja nicht die eVB), aber ich soll schon Kennzeichen kennen oder Angaben aus dem Kfz-Schein machen, den ich noch gar nicht habe. Auch die Frage, ob das alte Auto schon "verkauft und abgemeldet" sei, verblüfft: ja, verkauft, nein, noch nicht abgemeldet (ich hab ja das neue noch gar nicht, sonst bräuchte ich doch keine eVB, Mensch!). Die Antwortmöglichkeiten lässt aber nur ja oder nein zu: für beides, verkauft und abgemeldet. ***
Würde Bank weiterempfehlen
Ja