Die Berufsbezeichnung "Rentner / Rentnerin" führt zur Frage des Arbeitgebers, der nicht ausgeschlossen werden kann.
Ich habe bei meinem Antrag ehemals öffentlichen Dienst angegeben, weil ich bis zum Renteneintritt bei der Deutschen POST AG als Verteilerin tätig war. Als Rentnerin habe ich selbstverständlich keinen Arbeitgeber mehr.
Die Berufsbezeichnung "Rentner / Rentnerin" führt zur Frage des Arbeitgebers, der nicht ausgeschlossen werden kann.
Ich habe bei meinem Antrag ehemals öffentlichen Dienst angegeben, weil ich bis zum Renteneintritt bei der Deutschen POST AG als Verteilerin tätig war. Als Rentnerin habe ich selbstverständlich keinen Arbeitgeber mehr.