Bei einem Schadenfall und der Rückstufung Der SF-Klasse
am Jahresende ist es nicht möglich im Falle eines Fahrzeugwechsels vor dem Jahresende die richtige SF-Klasse bei der Vertragsänderung anzusetzen. Damit
kann der maßgebliche Beitrag nicht ermittelt werden.
Bei einem Schadenfall und der Rückstufung Der SF-Klasse
am Jahresende ist es nicht möglich im Falle eines Fahrzeugwechsels vor dem Jahresende die richtige SF-Klasse bei der Vertragsänderung anzusetzen. Damit
kann der maßgebliche Beitrag nicht ermittelt werden.