Bei der Frage nach dem Schadensfreiheitsrabbat sollte klargestellt werden ob es sich bei der Angabe um den aktuellen Rabbat oder den Rabatt handelt oder den man zum gewünschten Versicherungsbeginn haben wird.
Bei der Frage nach dem Schadensfreiheitsrabbat sollte klargestellt werden ob es sich bei der Angabe um den aktuellen Rabbat oder den Rabatt handelt oder den man zum gewünschten Versicherungsbeginn haben wird.