| 04.02.2021 | 16:34 Uhr Die Bewertung bezieht sich auf Ratepay als Zahlungsdienstleister von Otto-Marktplatz, hier im Rahmen eines Kaufs auf Raten.Einen Stern, da man leider nicht null vergeben kann.
Fazit: Wenn möglich vermeiden.
1.) Bei Problemen und Fragen erklärt sich Ratepay/ my ratepay als nicht zuständig. Fragt man bei Otto-Marktplatz nach, verweist dieser auf Ratepay.
2.) Kreditbedingungen werden von Ratepay übersandt, sind aber bei Otto unbekannt.
3.) Widerrufsrecht, wie im Kreditvertrag von Ratepay beschrieben, wird von Ratepay ignoriert.
4.) Komplettzahlungen werden so gebucht, dass auf jedenfall Zinsen anfallen, abweichend von den Kreditbedingungen und tatsächlich erhaltenen Zahlungen.
5.) Zinsberechnung bei vorzeitiger Ablösung wird nicht entsprechend der Kreditbedingungen vorgenommen.
6.) Der Hinweis auf Informationen auf My Ratepay greift nicht bei Ratenzahlung, da diese nicht bei My Ratepay abgebildet werden.
7.) Obwohl laut Mitteilung alle Forderungen an Ratepay abgetreten werden und laut BGB diese dann zuständig wären, werden Auskünfte abgelehnt. Die Bewertung bezieht sich auf Ratepay als Zahlungsdienstleister von Otto-Marktplatz, hier im Rahmen eines Kaufs auf Raten.Einen Stern, da man leider nicht null vergeben kann.
Fazit: Wenn möglich vermeiden.
1.) Bei Problemen und Fragen erklärt sich Ratepay/ my ratepay als nicht zuständig. Fragt man bei Otto-Marktplatz nach, verweist dieser auf Ratepay.
2.) Kreditbedingungen werden von Ratepay übersandt, sind aber bei Otto unbekannt.
3.) Widerrufsrecht, wie im Kreditvertrag von Ratepay beschrieben, wird von Ratepay ignoriert.
4.) Komplettzahlungen werden so gebucht, dass auf jedenfall Zinsen anfallen, abweichend von den Kreditbedingungen und tatsächlich erhaltenen Zahlungen.
5.) Zinsberechnung bei vorzeitiger Ablösung wird nicht entsprechend der Kreditbedingungen vorgenommen.
6.) Der Hinweis auf Informationen auf My Ratepay greift nicht bei Ratenzahlung, da diese nicht bei My Ratepay abgebildet werden.
7.) Obwohl laut Mitteilung alle Forderungen an Ratepay abgetreten werden und laut BGB diese dann zuständig wären, werden Auskünfte abgelehnt. Würde Bank weiterempfehlen Nein |
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