Es sollte auch eine Zahlung per Rechnung möglich sein. Bei der Bezahlung durch das Sozialamt ist zwingend eine vorherige Rechnung erforderlich. Bei Abbuchung vom Konto ist nachträglich eine Erstattung nicht möglich.
Es sollte auch eine Zahlung per Rechnung möglich sein. Bei der Bezahlung durch das Sozialamt ist zwingend eine vorherige Rechnung erforderlich. Bei Abbuchung vom Konto ist nachträglich eine Erstattung nicht möglich.