Wenn man bis dato drei Monate auf die Abwicklung eines geringfügigen Schaden warten muß und dieser immer noch nicht endgültig bearbeitet ist,dann ist in der Tat noch ein Stern zuviel!
Wenn man bis dato drei Monate auf die Abwicklung eines geringfügigen Schaden warten muß und dieser immer noch nicht endgültig bearbeitet ist,dann ist in der Tat noch ein Stern zuviel!