Ich war mit dem vorherigen kautions-Vertrag zufrieden und habe für meine neue Wohnung ebenfalls einen Kautionsvertrag abgeschlossen. Den Alten kann ich nach der Beendigung dieser Mietwohnung auch beenden.
Mit freundlichen Grüßen
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Ich war mit dem vorherigen kautions-Vertrag zufrieden und habe für meine neue Wohnung ebenfalls einen Kautionsvertrag abgeschlossen. Den Alten kann ich nach der Beendigung dieser Mietwohnung auch beenden.
Mit freundlichen Grüßen
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