| 14.11.2017 | 16:40 UhrVerifiziert Punkt 1: Ausschluss sämtlicher Bauchhöhlen-OPs für einen Aufsetzkopper - das verstehe ich nicht. In Fachzeitschriften, -Blogs und auch nach Auskunft von 3 befragten (Pferde-)Tierärzten besteht nach heutigem Wissensstand kein signifikanter Zusammenhang zwischen Koppen und Koliken. Warum werden diese OPs dann sämtlich ausgeschlossen? (auf telefonische Nachfrage bei HORSE-Life erhielt ich dazu nur eine allgemeine, unbefriedigende Antwort).
Punkt 2:
Pferde-OP Versicherung für 2 Pferde gleichzeitig gestellt. ***% Rabatt für 2 Pferde soll genutzt werden.
Das 1. Pferd wurde sofort policiert und der Vertrag lief quasi sofort an.
Für das 2. Pferd war eine tierärztliche Bescheinigung nötig, was die Abwicklung in die Länge zog.
Dadurch war die Widerrufsfrist für den 1. Vertrag abgelaufen, als der 2. Vertrag (mit Ausschlüssen, s.o.) bei mir einging.
Ich erwarte bei einer guten Kundenberatung und -betreuung, dass der Kunde bestmöglich "bedient" wird. In diesem Fall also, dass der Vertragsbeginn für das 1. Pferd mit mir abgesprochen worden und ggf. verzögert worden wäre. Jetzt ist es mir nicht mehr möglich, diesen Vertrag ggf. zu widerrufen, wenn ich das 2. Pferd bei einer anderen Versicherung günstiger versichern kann. (Um dort dann beide Pferde zu haben) Punkt 1: Ausschluss sämtlicher Bauchhöhlen-OPs für einen Aufsetzkopper - das verstehe ich nicht. In Fachzeitschriften, -Blogs und auch nach Auskunft von 3 befragten (Pferde-)Tierärzten besteht nach heutigem Wissensstand kein signifikanter Zusammenhang zwischen Koppen und Koliken. Warum werden diese OPs dann sämtlich ausgeschlossen? (auf telefonische Nachfrage bei HORSE-Life erhielt ich dazu nur eine allgemeine, unbefriedigende Antwort).
Punkt 2:
Pferde-OP Versicherung für 2 Pferde gleichzeitig gestellt. ***% Rabatt für 2 Pferde soll genutzt werden.
Das 1. Pferd wurde sofort policiert und der Vertrag lief quasi sofort an.
Für das 2. Pferd war eine tierärztliche Bescheinigung nötig, was die Abwicklung in die Länge zog.
Dadurch war die Widerrufsfrist für den 1. Vertrag abgelaufen, als der 2. Vertrag (mit Ausschlüssen, s.o.) bei mir einging.
Ich erwarte bei einer guten Kundenberatung und -betreuung, dass der Kunde bestmöglich "bedient" wird. In diesem Fall also, dass der Vertragsbeginn für das 1. Pferd mit mir abgesprochen worden und ggf. verzögert worden wäre. Jetzt ist es mir nicht mehr möglich, diesen Vertrag ggf. zu widerrufen, wenn ich das 2. Pferd bei einer anderen Versicherung günstiger versichern kann. (Um dort dann beide Pferde zu haben) Würde Bank weiterempfehlen Nein |