In den Versicherungsbedingungen ist nur indirekt ablesbar, dass die Versicherungsdauer mit der Ausreise der versicherten Person endet, nämlich unter Punkt 2.4.3 mit Punkt 1.2.
Diesen Sachverhalt könnte man nach meinem Empfinden transparenter darstellen.
In den Versicherungsbedingungen ist nur indirekt ablesbar, dass die Versicherungsdauer mit der Ausreise der versicherten Person endet, nämlich unter Punkt 2.4.3 mit Punkt 1.2.
Diesen Sachverhalt könnte man nach meinem Empfinden transparenter darstellen.