| 01.03.2020 | 20:56 UhrVerifiziert Die Versicherungsleistungen und das Online-Formular für die Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste sind in Ordnung. Leider werden bei der Online-Buchung schon auf der ersten Seite des Online-Formulars die Probleme von ausländischen Gästen nicht berücksichtigt : Einen Flug = Einreisedatum kann man erst nach erfolgreicher Visumvergabe durch die jeweilige Botschaft buchen !!! Bei Visumsverweigerung wären sonst die Flugkosten futsch ! Da die Visumerteilung jedoch äußerst unsicher ist und die Botschaften schon im Vorwege auf der Vorlage einer gültigen Reisekrankenversicherung bestehen (was eigentlich bekannt sein sollte) kann man statt eines endgültigen nur ein voraussichtliches, unverbindliches Einreisedatum angeben. Sofern hoffentlich weiterhin eine taggenaue Abrechnung des Versicherungszeitraums erfolgt, ist man mit der Angabe und Gestaltung der Versicherungsdauer deutlich flexibler, vorausgesetzt, dass sich der endgültige Ein- und Ausreisetermin innerhalb des Versicherungszeitraumes bewegen. Aus den genannten Gründen ist die geforderte vorzeitige Angabe eines Einreisetermins mit gleichzeitigem Versicherungsbeginn aus hiesiger Sicht unsinnig und in zahlreichen Fällen nicht machbar und sollte gestrichen werden !!!
Mit freundlichen Grüßen
*** Die Versicherungsleistungen und das Online-Formular für die Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste sind in Ordnung. Leider werden bei der Online-Buchung schon auf der ersten Seite des Online-Formulars die Probleme von ausländischen Gästen nicht berücksichtigt : Einen Flug = Einreisedatum kann man erst nach erfolgreicher Visumvergabe durch die jeweilige Botschaft buchen !!! Bei Visumsverweigerung wären sonst die Flugkosten futsch ! Da die Visumerteilung jedoch äußerst unsicher ist und die Botschaften schon im Vorwege auf der Vorlage einer gültigen Reisekrankenversicherung bestehen (was eigentlich bekannt sein sollte) kann man statt eines endgültigen nur ein voraussichtliches, unverbindliches Einreisedatum angeben. Sofern hoffentlich weiterhin eine taggenaue Abrechnung des Versicherungszeitraums erfolgt, ist man mit der Angabe und Gestaltung der Versicherungsdauer deutlich flexibler, vorausgesetzt, dass sich der endgültige Ein- und Ausreisetermin innerhalb des Versicherungszeitraumes bewegen. Aus den genannten Gründen ist die geforderte vorzeitige Angabe eines Einreisetermins mit gleichzeitigem Versicherungsbeginn aus hiesiger Sicht unsinnig und in zahlreichen Fällen nicht machbar und sollte gestrichen werden !!!
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