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Gesamtbewertung3.0
09.11.2017 | 10:52 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Im Telefonat vom 09.11.2017 wurde festgestellt, daß meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis 18.12.2017 nicht vorliegt. Ich bitte Sie hiermit mein Schreiben vom 18.10.2017 zu prüfen. Als Antwort auf Ihr Schreiben vom 13.10.2017 habe ich Ihnen darin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Anlage zugesendet. Mit freundlichen Grüßen ***
Im Telefonat vom 09.11.2017 wurde festgestellt, daß meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis 18.12.2017 nicht vorliegt. Ich bitte Sie hiermit mein Schreiben vom 18.10.2017 zu prüfen. Als Antwort auf Ihr Schreiben vom 13.10.2017 habe ich Ihnen darin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Anlage zugesendet. Mit freundlichen Grüßen ***
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