Die Bank ist nicht in der Lage, bei einer Effektenabrechnung Verkauf die steuerliche Bemessungsgrundlage
-Veräußerungsgewinn- mit anzugeben. Der Kunde muss mit Transaktionsnummern hantieren, um der Sache auf den Grund zu gehen. Das ist nicht lustig!
Die Bank ist nicht in der Lage, bei einer Effektenabrechnung Verkauf die steuerliche Bemessungsgrundlage
-Veräußerungsgewinn- mit anzugeben. Der Kunde muss mit Transaktionsnummern hantieren, um der Sache auf den Grund zu gehen. Das ist nicht lustig!