Mir war nicht klar, ob ich zu meiner Berufshaftpflicht als Ernährungsberater noch eine Betriebs-/Vermögenshaftpflicht für die Tätigkeit als Influencer/Blogger hinzubuchen konnte. Nach einem Telefonat am 07.08.2023 hat sich dies für mich soweit geklärt, als dass ich beides parallel laufen haben kann, da sich die Versicherungen auf verschiedene Sachbestandteile meiner Tätigkeit erstrecken. Gute Beratung!
Mir war nicht klar, ob ich zu meiner Berufshaftpflicht als Ernährungsberater noch eine Betriebs-/Vermögenshaftpflicht für die Tätigkeit als Influencer/Blogger hinzubuchen konnte. Nach einem Telefonat am 07.08.2023 hat sich dies für mich soweit geklärt, als dass ich beides parallel laufen haben kann, da sich die Versicherungen auf verschiedene Sachbestandteile meiner Tätigkeit erstrecken. Gute Beratung!