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Gesamtbewertung1.0
20.01.2020 | 23:58 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die erste Schadensmeldung hinterlässt bei mir einen bitteren Geschmack. Versicherungen, die nicht versichern, was man beim Versicherungsabschluss bereits besitzt oder bereits erstellt bzw. auf seinem Blog bereits veröffentlicht hat, sondern nur das, was nach Abschluss hinzukommt, sichern eben nicht alles ab und sorgen für ein falsches Gefühl von Sicherheit. Vor allem, da das so konkret nirgendwo steht. Eher anders herum, klingt es in allen Inhalten des Versicherers so, als wenn auch bei Versicherungsabschluss bereits Existierendes bzw. Veröffentlichtes von der Versicherung abgedeckt wird. Dem ist aber (je nach Fall) nicht so. Besonders ärgert mich dann, wenn man so etwas im Netz findet, was ich mir vor Versicherungsabschluss extra durchgelesen hat, um zu verstehen was abgesichert ist: *** "6. Sind auch Bilder-Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbsverstöße etc. versichert, die vor dem Versicherungsabschluss im eigenen Blog/Website veröffentlicht wurden? (...)" "(...) Auch wenn es ein wenig kompliziert klingt: Freiberufler und Selbständige müssen auf diese Details achten, wenn Sie im Schadenfall nicht Schiffbruch erleiden wollen! Die von uns angebotene IT-Haftpflicht* wie auch die Media-Haftpflicht, verwenden die Schadenereignistheorie und können daher auch Bild- und Urheberrechtsverletzungen vor Vertragsbeginn versichern." Auch per Mail hatte ich vor Versicherungsabschluss unsere Tätigkeiten und unsere vorhandene Webseite bzw. Blog beschrieben und ich hatte sogar konkret gefragt, ob "Nutzungsrechte" abgesichert sind. Als Antwort bekam ich, dass dies versichert ist. Kein Wort war in der Antwortmail zu lesen, dass Bilder die "vor" dem Versicherungsbeginn schon genutzt wurden, nicht von der Versicherung abgedeckt sind. Auch verstehe ich den folgenden Satz weiterhin anders als der Versicherer ihn auslegt: "Der Versicherungsfall ist das Schadenereignis, das die Schädigung des Dritten oder des Versicherungsnehmers unmittelbar herbeiführt. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an." Insbesondere daraus den letzten Satz, verstehe ich anders: "Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an.". Dieser Satz bringt ganz klar das Gefühl, dass es nicht auf den Zeitpunkt ankommt wann Dinge veröffentlicht wurden. Auch wenn ein Versicherer auf seiner Webseite Sätze schreibt wie folgt schreibt: "Wendet der Versicherer das Verstoßprinzip an, sind Tätigkeiten, Leistungen und Veröffentlichungen aus der Zeit vor Versicherungsbeginn nicht abgedeckt." Und nach diesem Absatz schreibt, dass es bei diesem Versicherer ja besser sei, weckt dies natürlich das Gefühl, dass auch versichert ist, was bereits veröffentlicht ist. (Wie zum Beispiel die bereits existierende Webseite mit allen Inhalten). Dem ist aber in einigen Fällen nicht so, kann ich aus eigener Erfahrung bei meiner Schadensmeldung sagen. Leider gibt es kaum Alternativen am Markt, von daher hat man eh keine große Auswahl. Ich kann nur jedem empfehlen, die Bedingungen gut zu lesen und sich mit der Materie zu befassen. In meinem Fall kann ich leider nur sagen, dass man selbst dann am Ende nicht ganz genau weiß, was von seinem Business nun versichert ist und was nicht. Ich drücke die Daumen, dass die Meinungen des Versicherers und meinem Verständnis, was versichert ist, beim nächsten Fall nicht auseinander gehen.
Die erste Schadensmeldung hinterlässt bei mir einen bitteren Geschmack. Versicherungen, die nicht versichern, was man beim Versicherungsabschluss bereits besitzt oder bereits erstellt bzw. auf seinem Blog bereits veröffentlicht hat, sondern nur das, was nach Abschluss hinzukommt, sichern eben nicht alles ab und sorgen für ein falsches Gefühl von Sicherheit. Vor allem, da das so konkret nirgendwo steht. Eher anders herum, klingt es in allen Inhalten des Versicherers so, als wenn auch bei Versicherungsabschluss bereits Existierendes bzw. Veröffentlichtes von der Versicherung abgedeckt wird. Dem ist aber (je nach Fall) nicht so. Besonders ärgert mich dann, wenn man so etwas im Netz findet, was ich mir vor Versicherungsabschluss extra durchgelesen hat, um zu verstehen was abgesichert ist: *** "6. Sind auch Bilder-Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbsverstöße etc. versichert, die vor dem Versicherungsabschluss im eigenen Blog/Website veröffentlicht wurden? (...)" "(...) Auch wenn es ein wenig kompliziert klingt: Freiberufler und Selbständige müssen auf diese Details achten, wenn Sie im Schadenfall nicht Schiffbruch erleiden wollen! Die von uns angebotene IT-Haftpflicht* wie auch die Media-Haftpflicht, verwenden die Schadenereignistheorie und können daher auch Bild- und Urheberrechtsverletzungen vor Vertragsbeginn versichern." Auch per Mail hatte ich vor Versicherungsabschluss unsere Tätigkeiten und unsere vorhandene Webseite bzw. Blog beschrieben und ich hatte sogar konkret gefragt, ob "Nutzungsrechte" abgesichert sind. Als Antwort bekam ich, dass dies versichert ist. Kein Wort war in der Antwortmail zu lesen, dass Bilder die "vor" dem Versicherungsbeginn schon genutzt wurden, nicht von der Versicherung abgedeckt sind. Auch verstehe ich den folgenden Satz weiterhin anders als der Versicherer ihn auslegt: "Der Versicherungsfall ist das Schadenereignis, das die Schädigung des Dritten oder des Versicherungsnehmers unmittelbar herbeiführt. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an." Insbesondere daraus den letzten Satz, verstehe ich anders: "Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an.". Dieser Satz bringt ganz klar das Gefühl, dass es nicht auf den Zeitpunkt ankommt wann Dinge veröffentlicht wurden. Auch wenn ein Versicherer auf seiner Webseite Sätze schreibt wie folgt schreibt: "Wendet der Versicherer das Verstoßprinzip an, sind Tätigkeiten, Leistungen und Veröffentlichungen aus der Zeit vor Versicherungsbeginn nicht abgedeckt." Und nach diesem Absatz schreibt, dass es bei diesem Versicherer ja besser sei, weckt dies natürlich das Gefühl, dass auch versichert ist, was bereits veröffentlicht ist. (Wie zum Beispiel die bereits existierende Webseite mit allen Inhalten). Dem ist aber in einigen Fällen nicht so, kann ich aus eigener Erfahrung bei meiner Schadensmeldung sagen. Leider gibt es kaum Alternativen am Markt, von daher hat man eh keine große Auswahl. Ich kann nur jedem empfehlen, die Bedingungen gut zu lesen und sich mit der Materie zu befassen. In meinem Fall kann ich leider nur sagen, dass man selbst dann am Ende nicht ganz genau weiß, was von seinem Business nun versichert ist und was nicht. Ich drücke die Daumen, dass die Meinungen des Versicherers und meinem Verständnis, was versichert ist, beim nächsten Fall nicht auseinander gehen.
Würde Bank weiterempfehlen
Nein