Vor Abschluss der Versicherung bin ich nicht gut beraten worden, was dazu führte, dass mein erster Schadensfall prompt nicht anerkannt wurde. Mein Berater hat nicht erklärt, dass nicht der Zeitpunkt entscheidend ist, wann man abgemahnt oder verklagt wird, sondern der des sog. "Schadenseintritts". Der liegt z.B. im Falle einer Urheberrechtsverletzung in dem Jahr, in dem ein Werk erstmals verwendet wurde (auch wenn die Abmahnung erst Jahre später ins Haus flattert). Ich habe den Verdacht, dass das absichtlich nicht explizit erwähnt wurde, um mich nicht abzuschrecken.
Vor Abschluss der Versicherung bin ich nicht gut beraten worden, was dazu führte, dass mein erster Schadensfall prompt nicht anerkannt wurde. Mein Berater hat nicht erklärt, dass nicht der Zeitpunkt entscheidend ist, wann man abgemahnt oder verklagt wird, sondern der des sog. "Schadenseintritts". Der liegt z.B. im Falle einer Urheberrechtsverletzung in dem Jahr, in dem ein Werk erstmals verwendet wurde (auch wenn die Abmahnung erst Jahre später ins Haus flattert). Ich habe den Verdacht, dass das absichtlich nicht explizit erwähnt wurde, um mich nicht abzuschrecken.