Ist die Unterschrift der VN = VP nicht erforderlich ?
Kann ab Versicherungsbeginn ein namentliches Bezugsrecht im Ablebensfall noch bekanntgegeben werden !
Ist die Unterschrift der VN = VP nicht erforderlich ?
Kann ab Versicherungsbeginn ein namentliches Bezugsrecht im Ablebensfall noch bekanntgegeben werden !