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Gesamtbewertung5.0
06.02.2013 | 13:00 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
1. Im WebAntrag gehen Sie davon aus, dass Kinder im Haushalt wohnen, wenn Kindergeld gezahlt wird und stoppen die Beantragung bei Nichtankreuzen, dass trotz Kindergeld kein Kind im Haushalt wohnt, Auch für auswärtig wohnende Kinder wird Kindergeld gezahlt z.B. Studenten. 2. Wenn Kindergeld gezahlt wird, ist nach deutschem Recht der Kindergeldempfänger automatisch auch der Unterhaltsverpflichtete. Muss dann in Ihrer Frage zum "Unterhalt" auch dieses Kind trotzdem noch erwähnt werden, oder ist z.B. nur die Unterhaltspflicht anderen Personern gegenüber gemeint (z.B.bei Geschiedenen)? Das führt zu Mißverständnissen und gefährdet den Antrag, wenn vom Antragsteller Unterhaltspflicht nur zu anderen Personen angenommen und das Kind nicht mehr erwähnt wird.
1. Im WebAntrag gehen Sie davon aus, dass Kinder im Haushalt wohnen, wenn Kindergeld gezahlt wird und stoppen die Beantragung bei Nichtankreuzen, dass trotz Kindergeld kein Kind im Haushalt wohnt, Auch für auswärtig wohnende Kinder wird Kindergeld gezahlt z.B. Studenten. 2. Wenn Kindergeld gezahlt wird, ist nach deutschem Recht der Kindergeldempfänger automatisch auch der Unterhaltsverpflichtete. Muss dann in Ihrer Frage zum "Unterhalt" auch dieses Kind trotzdem noch erwähnt werden, oder ist z.B. nur die Unterhaltspflicht anderen Personern gegenüber gemeint (z.B.bei Geschiedenen)? Das führt zu Mißverständnissen und gefährdet den Antrag, wenn vom Antragsteller Unterhaltspflicht nur zu anderen Personen angenommen und das Kind nicht mehr erwähnt wird.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja