| 24.07.2023 | 16:00 Uhr ![]() Ich bin schon längere Zeit arbeitsunfähig, habe dies aber erst nach einigen Monaten gemeldet, weil ich immer dachte: Ach, wird schon wieder, dann benötigst Du nicht die Zahlungen aus der RSV. Lt. Vertragsbedingungen sicherlich korrekt, dass erst ab Folgemonat nach Bekanntmachung gezahlt wird. Wäre aber schön gewesen, wenn die Versicherung aus Kulanz wenigstens einen Teil für die zurückliegende Zeit übernommen hätte. Ansonsten bis jetzt recht unkompliziert, wenn auch die Inhalte des ersten Fragebogens recht überraschend hinterfragend wirken. Es sollte doch vielleicht ausreichen, wenn die AU-Nachweise des/der Arztes/Ärztin oder die Auflistung der Krankenkasse incl. Diagnosen vorliegen. Ansonsten fühlt man/frau sich als unehrliche/r Bittsteller/in für Leistungen, die einem doch zustehen. Es sind doch schließlich die Gebühren des/der Versucherungsnehmers/in auch gezahlt worden. Ist doch schon schlimm genug, wenn einen Krankheit/en so sehr zusetzen. Ich bin schon längere Zeit arbeitsunfähig, habe dies aber erst nach einigen Monaten gemeldet, weil ich immer dachte: Ach, wird schon wieder, dann benötigst Du nicht die Zahlungen aus der RSV. Lt. Vertragsbedingungen sicherlich korrekt, dass erst ab Folgemonat nach Bekanntmachung gezahlt wird. Wäre aber schön gewesen, wenn die Versicherung aus Kulanz wenigstens einen Teil für die zurückliegende Zeit übernommen hätte. Ansonsten bis jetzt recht unkompliziert, wenn auch die Inhalte des ersten Fragebogens recht überraschend hinterfragend wirken. Es sollte doch vielleicht ausreichen, wenn die AU-Nachweise des/der Arztes/Ärztin oder die Auflistung der Krankenkasse incl. Diagnosen vorliegen. Ansonsten fühlt man/frau sich als unehrliche/r Bittsteller/in für Leistungen, die einem doch zustehen. Es sind doch schließlich die Gebühren des/der Versucherungsnehmers/in auch gezahlt worden. Ist doch schon schlimm genug, wenn einen Krankheit/en so sehr zusetzen. Würde Bank weiterempfehlen Ja |
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