| 11.10.2021 | 15:50 Uhr Mein Antrag auf Erstattung meiner Bankentgelte seit 1.1.2018 bei der Sparda-Bank Hamburg (Erstattung von Bankgebühren/BGH-Urteil 27.4.2021) ist - trotz eindeutiger Rechtslage - mit „keinerlei Rechtsanspruch“ beantwortet worden. Statt sachlicher Beantwortung gibt es fadenscheinige Begründungen („in der Berichterstattung wird ein falscher Eindruck erweckt“) und keinerlei Beweise dafür. Deshalb habe ich mich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) gewandt. Obwohl es die höchstrichterliche Entscheidung gibt, wird ein absolut lächerliches Angebot gemacht, das nur einen Bruchteil des tatsächlichen Anspruchs erfüllt. Verbunden mit der „Drohung“, dass damit alle „sämtlichen etwaigen“ Ansprüche abgegolten wären. Und dieses Angebot wurde mir erst gemacht, nachdem ich meine Beschwerde eingereicht hatte! Dem Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns (BVR), der mir „in der Hauptsache“ Recht gibt, hat die Bank nicht zugestimmt.
Schon bei meiner Frage in der Filiale nach der Entgeltbescheinigung 2018 (mit mehrfacher schriftlicher Anforderung 2019, 2020, 2021!), die ich für meine Forderung benötigte, bin ich bezüglich der Beantwortung vertröstet worden, und zwar wegen "Überlastung" der Abteilung. Die Ablehnung meines Antrags kam aber sehr zügig nach ca. 1 Woche!
Wie kann ich einer Bank vertrauen, die sich weigert, ihre juristisch erwiesenen fehlerhaften Bestimmungen durch eine angemessene Erstattung zu regulieren? Und auch in den geänderten Geschäftsbestimmungen (April 2021) wird die gleiche Handlungsweise fortgeführt: Durch die einfache Anwendung (= z.B. Geld abheben per Girokarte) erkennt der Kunde die Kosten dafür an. Das erfüllt für mich mindestens den Tatbestand der ***, weil ich sonst keine andere Möglichkeit habe, meinen Lebensunterhalt aus dem Girokonto zu finanzieren. Eine aktive Zustimmung zu den Änderungen wollte ich damit nicht geben. Diese gleichfalls – sehr zweifelhafte - Regelung soll nun wohl auch auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden.
Ich bin empört, dass eine Genossenschaftsbank(!) die Rechte ihrer Mitglieder so drastisch missachtet! Ich hoffe jetzt, dass die Verbraucherzentrale –Bundesverband- eine Musterfeststellungsklage einreicht, die hoffentlich für alle Kunden in meiner Lage erfolgreich sein wird. Dazu habe ich mich an der Online-Umfrage mit meinen Angaben auf der bezüglichen Internetseite beteiligt. Außerdem habe ich einen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale Hamburg vereinbart, um mich über meine Lösungsmöglichkeiten zu informieren.
Mein Antrag auf Erstattung meiner Bankentgelte seit 1.1.2018 bei der Sparda-Bank Hamburg (Erstattung von Bankgebühren/BGH-Urteil 27.4.2021) ist - trotz eindeutiger Rechtslage - mit „keinerlei Rechtsanspruch“ beantwortet worden. Statt sachlicher Beantwortung gibt es fadenscheinige Begründungen („in der Berichterstattung wird ein falscher Eindruck erweckt“) und keinerlei Beweise dafür. Deshalb habe ich mich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) gewandt. Obwohl es die höchstrichterliche Entscheidung gibt, wird ein absolut lächerliches Angebot gemacht, das nur einen Bruchteil des tatsächlichen Anspruchs erfüllt. Verbunden mit der „Drohung“, dass damit alle „sämtlichen etwaigen“ Ansprüche abgegolten wären. Und dieses Angebot wurde mir erst gemacht, nachdem ich meine Beschwerde eingereicht hatte! Dem Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns (BVR), der mir „in der Hauptsache“ Recht gibt, hat die Bank nicht zugestimmt.
Schon bei meiner Frage in der Filiale nach der Entgeltbescheinigung 2018 (mit mehrfacher schriftlicher Anforderung 2019, 2020, 2021!), die ich für meine Forderung benötigte, bin ich bezüglich der Beantwortung vertröstet worden, und zwar wegen "Überlastung" der Abteilung. Die Ablehnung meines Antrags kam aber sehr zügig nach ca. 1 Woche!
Wie kann ich einer Bank vertrauen, die sich weigert, ihre juristisch erwiesenen fehlerhaften Bestimmungen durch eine angemessene Erstattung zu regulieren? Und auch in den geänderten Geschäftsbestimmungen (April 2021) wird die gleiche Handlungsweise fortgeführt: Durch die einfache Anwendung (= z.B. Geld abheben per Girokarte) erkennt der Kunde die Kosten dafür an. Das erfüllt für mich mindestens den Tatbestand der ***, weil ich sonst keine andere Möglichkeit habe, meinen Lebensunterhalt aus dem Girokonto zu finanzieren. Eine aktive Zustimmung zu den Änderungen wollte ich damit nicht geben. Diese gleichfalls – sehr zweifelhafte - Regelung soll nun wohl auch auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden.
Ich bin empört, dass eine Genossenschaftsbank(!) die Rechte ihrer Mitglieder so drastisch missachtet! Ich hoffe jetzt, dass die Verbraucherzentrale –Bundesverband- eine Musterfeststellungsklage einreicht, die hoffentlich für alle Kunden in meiner Lage erfolgreich sein wird. Dazu habe ich mich an der Online-Umfrage mit meinen Angaben auf der bezüglichen Internetseite beteiligt. Außerdem habe ich einen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale Hamburg vereinbart, um mich über meine Lösungsmöglichkeiten zu informieren.
Würde Bank weiterempfehlen Nein |