Danke für die schnelle Erledigung.Ich würde es allerdings für hilfsreih finden, wenn für die Auswahl einer Versicheung für eine begrenzte touristische Auslandsreise diese in der Auswahlliste auch gesondert angegeben wird. Es wäre auch ein Hinweis, dass mit dem Begriff "Reiseversicherung" auch die Auslandsreisekrankenversicherung gemeint/erfasst ist. Die einzelenen Leistungen können dann der AVB entnommen werden. Mit freundlichen Grü0en***
Danke für die schnelle Erledigung.Ich würde es allerdings für hilfsreih finden, wenn für die Auswahl einer Versicheung für eine begrenzte touristische Auslandsreise diese in der Auswahlliste auch gesondert angegeben wird. Es wäre auch ein Hinweis, dass mit dem Begriff "Reiseversicherung" auch die Auslandsreisekrankenversicherung gemeint/erfasst ist. Die einzelenen Leistungen können dann der AVB entnommen werden. Mit freundlichen Grü0en***