1) Der Zeitpunkt für die Bewertung eines Anbieters unmittelbar nach Online-Abschluss eines Vertrages ist zu überdenken.
2) Die Abfrage des Zeitraumes von Beschwerden und Behandlungen sollte getrennt erfolgen, weil sie nicht unbedingt deckungsgleich sind. Bei mehreren Beschwerden wäre eine geordnete Einzelabfrage wünschenswert.
1) Der Zeitpunkt für die Bewertung eines Anbieters unmittelbar nach Online-Abschluss eines Vertrages ist zu überdenken.
2) Die Abfrage des Zeitraumes von Beschwerden und Behandlungen sollte getrennt erfolgen, weil sie nicht unbedingt deckungsgleich sind. Bei mehreren Beschwerden wäre eine geordnete Einzelabfrage wünschenswert.