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Banking & Prozesse
Gesamtbewertung3.0
14.10.2014 | 10:17 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Beim Online Abschluß wäre es sinnvoller, die Dokumente, die auszudrucken sind, in einem separaten Register zu öffnen. Zum einen sind sie dann auch noch nach Vertragsabschluß vorhanden, zum anderen muss man nicht alle Benutzerdaten neu eingeben, wenn man das Fenster versehentlich schließt. Laut Vertragsbedingungen ist die MIndestlaufzeit drei Jahre nach Vertragsabschluß, man kann aber bei den Optionen auch 1 Jahr Laufzeit wählen. Was gilt denn nun?
Beim Online Abschluß wäre es sinnvoller, die Dokumente, die auszudrucken sind, in einem separaten Register zu öffnen. Zum einen sind sie dann auch noch nach Vertragsabschluß vorhanden, zum anderen muss man nicht alle Benutzerdaten neu eingeben, wenn man das Fenster versehentlich schließt. Laut Vertragsbedingungen ist die MIndestlaufzeit drei Jahre nach Vertragsabschluß, man kann aber bei den Optionen auch 1 Jahr Laufzeit wählen. Was gilt denn nun?
Würde Bank weiterempfehlen
Ja