Tatsächlicher Leistungsfall: ARAG weigert sich Füllungen mit dem durch die Versicherung vereinbarten Betrag vollständig zu erstatten. Weder telefonische noch schriftliche Nachfrage haben daran etwas geändert. Die Begründung: Man zahle maximal zwei Zahnreinigungen. Was hat eine Zahnreinigung mit einer Kompositfüllung zu tun?
Tatsächlicher Leistungsfall: ARAG weigert sich Füllungen mit dem durch die Versicherung vereinbarten Betrag vollständig zu erstatten. Weder telefonische noch schriftliche Nachfrage haben daran etwas geändert. Die Begründung: Man zahle maximal zwei Zahnreinigungen. Was hat eine Zahnreinigung mit einer Kompositfüllung zu tun?