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Gesamtbewertung1.0
09.11.2018 | 21:31 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Tatsächlicher Leistungsfall: ARAG weigert sich Füllungen mit dem durch die Versicherung vereinbarten Betrag vollständig zu erstatten. Weder telefonische noch schriftliche Nachfrage haben daran etwas geändert. Die Begründung: Man zahle maximal zwei Zahnreinigungen. Was hat eine Zahnreinigung mit einer Kompositfüllung zu tun?
Tatsächlicher Leistungsfall: ARAG weigert sich Füllungen mit dem durch die Versicherung vereinbarten Betrag vollständig zu erstatten. Weder telefonische noch schriftliche Nachfrage haben daran etwas geändert. Die Begründung: Man zahle maximal zwei Zahnreinigungen. Was hat eine Zahnreinigung mit einer Kompositfüllung zu tun?
Würde Bank weiterempfehlen
Nein