Die "Einwilligung in die
Schweigepflichtentbindungserklärung
zur Verwendung
von Daten, die dem
Schutz des § 203 StGB
unterliegen" ist für den Versicherungsnehmer völlig unverständlich. Es fehlen konkrete Erläuterungen (Beispiele) dazu, was sich aus der Schweigepflichtentbindungserklärung an Vor- und Nachteilen für den Kunden ergibt!!
Die "Einwilligung in die
Schweigepflichtentbindungserklärung
zur Verwendung
von Daten, die dem
Schutz des § 203 StGB
unterliegen" ist für den Versicherungsnehmer völlig unverständlich. Es fehlen konkrete Erläuterungen (Beispiele) dazu, was sich aus der Schweigepflichtentbindungserklärung an Vor- und Nachteilen für den Kunden ergibt!!