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Gesamtbewertung5.0
23.09.2018 | 09:00 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die "Einwilligung in die Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des § 203 StGB unterliegen" ist für den Versicherungsnehmer völlig unverständlich. Es fehlen konkrete Erläuterungen (Beispiele) dazu, was sich aus der Schweigepflichtentbindungserklärung an Vor- und Nachteilen für den Kunden ergibt!!
Die "Einwilligung in die Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des § 203 StGB unterliegen" ist für den Versicherungsnehmer völlig unverständlich. Es fehlen konkrete Erläuterungen (Beispiele) dazu, was sich aus der Schweigepflichtentbindungserklärung an Vor- und Nachteilen für den Kunden ergibt!!
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Ja