Grundsätzlich ist das Procedere selbsterklärend. Ich hätte allerdings gern vor Einleitung des Antrags die Versicherungsbedingungen gelesen und habe diese vergeblich gesucht. Erst im Laufe des Versicherungsantrags wurden diese angezeigt.
Grundsätzlich ist das Procedere selbsterklärend. Ich hätte allerdings gern vor Einleitung des Antrags die Versicherungsbedingungen gelesen und habe diese vergeblich gesucht. Erst im Laufe des Versicherungsantrags wurden diese angezeigt.