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Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (kurz apoBank) ist seit mehr als 110 Jahren die Bank von Heilberuflern für Heilberufler. Die Genossenschaftsbank hat sich ganz auf die Betreuung und Beratung der Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte spezialisiert und begleitet die Heilberufler in jeder Lebensphase - vom Studium über die Anstellung oder Selbständigkeit bis in den Ruhestand. Aber neben den Angehörigen der Heilberufe zählen auch ihre Standesorganisationen und Berufsverbände, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Unternehmen im Gesundheitsmarkt zum Kundenstamm der apoBank.

Gegründet wurde die apoBank 1902 von Apothekern in Danzig - damals noch unter dem Namen Kredit-Verein Deutscher Apotheker (KREDA). Ursprünglich diente sie als Selbsthilfeeinrichtung zur Vergabe günstiger Kredite. Heute ist das genossenschaftliche Institut die führende Bank im Gesundheitswesen und Standesbank der Heilberufsangehörigen mit einem ganzheitlichen Beratungsangebot. 1952 firmierte die Genossenschaftsbank um und ist seitdem als Deutsche Apotheker- und Ärztebank bekannt.

Der Hauptsitz der Deutschen Apotheker- und Ärztebank befindet sich in Düsseldorf. Im Gegensatz zu vielen anderen Genossenschaftsbank ist die apoBank nicht regional begrenzt tätig - bundesweit betreibt sie mehr als 100 Filialen bzw. Beratungsbüros und betreut mit mehr als 2.400  Mitarbeitern mehr als 382.000 Heilberufler.

Einlagensicherung

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank gehört der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sowie der freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR-Sicherungseinrichtung) an. Gemäß der europäischen Regelung zum Einlegerschutz, welche am 03.07.2015 in Kraft trat, haben die deutschen Genossenschaftsbanken ihre BVR-Sicherungseinrichtung angepasst. Im Zuge dessen wurde neben der bestehenden (freiwilligen) BVR-Sicherungseinrichtung mit ihrem Institutsschutz eine separate Gesellschaft als 100%-ige Tochter des BVR - sogenannte "BVR Institutssicherung GmbH" - gegründet. Diese gewährleistet den gesetzlichen Einlagenschutz bis zu einer Summe von 100.000€ sowie stellt auch den Institutsschutz für die Banken der genossenschaftlichen FinanzGruppe bereit.

Im Falle einer Bankinsolvenz gewährleistet die BVR Institutssicherung GmbH den gesetzlichen Auftrag sowie die gesetzliche Entschädigung der Einleger nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes vorzunehmen. Mitglieder der BVR-Sicherungseinrichtung werden über den gesetzlichen Schutz der BVR Institutssicherung GmbH hinaus nach Maßgabe ihres Statutes abgesichert, welcher alle Kundeneinlagen und Inhaberschuldverschreibungen, die im Besitz von Kunden umfasst.

financeAddsId: 
843

Details
Typ Filialbank
Höhe der Einlagensicherung unbegrenzt
Land der Einlagensicherung Deutschland - DE
Beschreibung Einlagensicherung Die Gewährleistung (Schutz aller Einlagen ohne Betragsbegrenzung) durch die BVR Sicherungseinrichtung ist dem gesetzlichen Einlegerschutz vorgeschaltet.
Einlagensicherungssystem BVR Institutssicherung GmbH und Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
Auf BankingCheck.de:
BankingCheck User-Siegel: 1,5
Bewertungsanzahl16
Service, Beratung & Support1.6
Banking & Prozesse1.3
Gesamtbewertung1.5
Zeitraum:
Weiterempfehlung: 0 %
Aufwärtstrend