Nach Schilderung des Sachverhaltes bekam ich eine Zusage für die Übernahme der Kosten für eine "anwaltliche Erstberatung" ohne einen Hinweis darauf, das man dabei nur auf Rechtsanwälte aus dem bestehenden "Netzwerk" zurückgreifen darf, sonst wird die Selbstbeteiligung fällig. Wie sich im Nachhinein raus stellte war die Zusage nach Überprüfung der Abteilung Schadensservice nicht ganz konform mit den geltenden AGB's ! Warum macht man dann eigentlich eine "Anfrage" ? In wie weit ist die Zusage der Kostenübernahme für das Versicherungsunternehmen bindend ? Der Differenzbetrag wurde dann fälschlicherweise auch noch zur Kanzlei des RA überwiesen und nicht wie gefordert auf mein Konto ! Um diesen Betrag zurück zu erhalten muss man sich dann auch noch selber kümmern. Also, wenn man 15 Jahre Kunde dieser Versicherung, ohne einen einzigen Schadensfall ist erwartet man schon etwas mehr "Professionalität" ! Im Schadensfall wird dann alles versucht ... !!!
Nach Schilderung des Sachverhaltes bekam ich eine Zusage für die Übernahme der Kosten für eine "anwaltliche Erstberatung" ohne einen Hinweis darauf, das man dabei nur auf Rechtsanwälte aus dem bestehenden "Netzwerk" zurückgreifen darf, sonst wird die Selbstbeteiligung fällig. Wie sich im Nachhinein raus stellte war die Zusage nach Überprüfung der Abteilung Schadensservice nicht ganz konform mit den geltenden AGB's ! Warum macht man dann eigentlich eine "Anfrage" ? In wie weit ist die Zusage der Kostenübernahme für das Versicherungsunternehmen bindend ? Der Differenzbetrag wurde dann fälschlicherweise auch noch zur Kanzlei des RA überwiesen und nicht wie gefordert auf mein Konto ! Um diesen Betrag zurück zu erhalten muss man sich dann auch noch selber kümmern. Also, wenn man 15 Jahre Kunde dieser Versicherung, ohne einen einzigen Schadensfall ist erwartet man schon etwas mehr "Professionalität" ! Im Schadensfall wird dann alles versucht ... !!!